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Prüfungsamt Informatik

Aktuelles:

Fristen WiSe 2024/25:

(Für Details bitte den jeweiligen Unterpunkt anklicken!)

  • Anmeldung zu Studienleistungen: vor der Abgabe der ersten (Teil-)Leistung

    Die Anmeldung zu Studienleistungen (z.B. verpflichtende Abgabe von Übungsaufgaben, Praktikumsaufgaben, Hausarbeiten, Seminare, Projektarbeit, ggf. auch als Prüfungsvorleistung) muss über unisono zwingend vor der Abgabe der ersten (Teil-)Leistung erfolgen. Die Anmeldung ist in unisono vom 01.10.2024 bis  24.03.2025 freigeschaltet. Solange Sie nicht zur Studienleistung angemeldet sind, können und dürfen Sie keine Leistungen einreichen! Eventuelle Probleme klären Sie bitte direkt mit dem zuständigen Lehrstuhl ab. Prüfen Sie bitte anhand der Modulbeschrei­bungen (siehe unten!), in welchen Modulen Sie eine Studienleistung erbringen müssen.

  • Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen: bis 14 Tage vor der Prüfung

    Die Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen läuft von 02.12.2024 bis jeweils 14 Tage vor der schriftlichen Prüfung (von unisono wird uhrzeitengenau gerechnet!).
    In der PO 2012 ist eine Anmeldung bei Kern- und Wahlpflichtfächern nur möglich, wenn eine Mentorengenehmigung vorliegt. Die Abgabefrist endet in diesem Semester am 24.01.2025.

    Beachten Sie abweichende Fristen für Prüfungen in Modulen, die aus anderen Studiengänge importiert werden. Informationen hierüber finden Sie beim Prüfungsamt des exportierenden Studiengangs.
    Die genannten Fristen sind hart; eine Anmeldung nach Ablauf der Frist ist nur in begründeten Härtefällen durch einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss möglich!

  • Anmeldung zu mündlichen Prüfungen: bis 7 Tage vor der Prüfung

    Die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen (Online-Anmeldung in unisono und anschließende Abstimmung eines Termins mit dem Prüfer) muss mindestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin (besser deutlich vorher!) erfolgen.

    Wichtig: Angemeldete mündliche Prüfungen, die nicht mehr im angemeldeten Semester stattfinden werden, müssen spätestens bis 8 Tage vor Ende des Semesters wieder abgemeldet werden. Nicht wahrgenommene Anmeldungen von Prüfungen werden nicht ins Folgesemester übertragen und eine Ab- sowie Neuanmeldung ist nicht mehr möglich. In diesem Fall wird Ihnen automatisch ein "nicht erschienen" (das bedeutet Note 5,0) eingetragen.

  • Abmeldung: bis 7 Tage vor der Prüfung, Krankmeldung: bis 3 Arbeitstage nach der Prüfung

    Eine reguläre Abmeldung von Prüfungen (d.h. ohne ärztliches Attest) ist in unisono bis 7 Tage vor der Prüfung möglich. Bitte beachten Sie, dass das unisono-System diese Frist anhand der tatsächlichen Uhrzeit der Prüfung berechnet.

    Bei Krankheit gilt:
    Das Rücktrittsformular muss zusammen mit einem ärzlichen Attest schriftlich oder per E-Mail (PDF) bis spätestens drei Arbeitstage (PO 2012: fünf Arbeitstage) nach der Prüfung an das Prüfungsamt gesendet werden. Bei Einreichung per Post gilt das Datum des Poststempels. Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptieren kann.

Prüfungs-Angelegenheiten und Organisatorisches


  • Prüfungsplanung und -organisation

  • Anerkennung von Prüfungsleistungen

    • Falls Sie Leistungen, die Sie an einer anderen Universität erbracht haben, in Ihrem Studiengang anerkannt haben wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an das Prüfungsamt. Bitte beachten Sie, dass Sie die Anerkennung aller Leistungen der anderen Universität gleichzeitig mit demselben Antrag beantragen müssen.
    • Falls Sie aufgrund eines Wechsels der Prüfungsordnung (von PO 2012 auf FPO 2021) eine Anerkennung ihrer bisherigen Leistungen an der Univeristät Siegen beantragen wollen, beachten Sie bitte die Hinweise unten unter "Informationen zum Wechsel der Prüfungsordnung (PO 2012 --> FPO 2021)".
  • Auslandssemester

    • Bevor Sie ein Auslandssemester absolvieren, müssen Sie ein Online Learning Agreement bzw. Study Agreement erstellen und genehmigen lassen, siehe diese Webseite.
    • Unser Online-Learning-Agreement-Beauftragter (für das Erasmus+ Programm) ist Herr Prof. Van Laerhoven.
    • Bitte beachten Sie, dass Sie zur Anerkennung Ihrer Leistungen nach der Rückkehr Ihr Transcript im Original bei Prof. Van Laerhoven vorlegen müssen.
  • Abschlussarbeiten / Projektarbeiten

    • Themenvergabe / Anmeldung der Arbeit

    • Abgabe der Arbeit

      • Abschlussarbeiten müssen in jedem Fall fristgerecht in zweifacher gedruckter und gebundener Ausfertigung, zusammen mit einer PDF-Version und ggf. erstelltem Programmcode auf Datenträger im Prüfungsamt ETI eingereicht werden.
      • Sie müssen eine handschriftlich unterschriebene Erklärung in Ihrer Abschlussarbeit einbinden, in der Sie erklären, Ihre Arbeit (bei einer Gruppenarbeit Ihren entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit) selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht zu haben.
      • Bitte reichen Sie Ihre Abschlussarbeiten möglichst während der Öffnungszeiten des Prüfungsamts Informatik persönlich ein.

        Falls dies nicht möglich ist, senden Sie die Arbeit fristgerecht per Post (es gilt das Datum des Poststempels) an:

        Universität Siegen
        Fakultät IV
        Prüfungsamt ETI
        Hölderlinstr. 3
        57076 Siegen

        Alternativ können Sie die Arbeit auch in den Briefkasten neben dem Prüfungsamt (Raum H-E 211) einwerfen.
  • Abschlussdokumente

    Sobald sie die benötigte Zahl an Leistungspunkten erreicht haben, beantragen Sie bitte formlos per E-Mail an das Prüfungsamt die Ausstellung Ihrer Abschlussdokumente.

    Die E-Mail-Adresse lautet:

    Prüfen Sie bitte vorab in Ihrem Unisono-Konto, ob alle eingetragenen Daten der Richtigkeit entsprechen (z.B. Thema der Abschlussarbeit/ Projektarbeit in Deutsch und in Englisch, Prüfername, Adresse usw.). Die Erstellung der Abschlussdokumente dauert nach Beantragung in der Regel 3 Wochen.

Prüfungsordnungen / Modulhandbücher / Studienverlaufspläne FPO 2021


Gültig für Studierende mit Studienbeginn ab dem WiSe 21/22.

Studiengangsbroschüren

Die Studiengangsbroschüren für das Bachelorstudium Informatik und das Masterstudium Computer Science stellen die Struktur des Studiums im Detail vor, geben Hilfen zu den jeweiligen Vertiefungsrichtungen, enthalten exemplarische Studienverlaufspläne und geben einen Überblick über wichtige organisatorische Regelungen im Studium.

Studienverlaufspläne

Die Studienverlaufspläne sind nur Empfehlungen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Mentor.

Fachprüfungsordnungen (inkl. Modulhandbuch)

Rahmenprüfungsordnungen für alle Studiengänge

Prüfungsordnungen / Modulhandbücher / Studienverlaufspläne PO 2012


Gültig für Studierende mit Studienbeginn vor dem WiSe 21/22.

Studienverlaufspläne

Die Studienverlaufspläne sind nur Empfehlungen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Mentor.

Modulhandbuch

Prüfungsordnungen

Einheitliche Regelungen für alle Studiengänge

Mentorengenehmigungen

Bevor Sie eine Prüfungs- oder Studienleistung in einem Wahlmodulablegen können, benötigen Sie für Ihre Modulauswahl eine Genehmigung Ihres Mentors. Eine Liste der Mentoren und die nötigen Formulare finden Sie ganz unten auf dieser Seite.

Informationen zum Wechsel der Prüfungsordnung (PO 2012 --> FPO 2021)


Gültigkeit der alten PO 2012

Beachten Sie bitte, dass die alten Prüfungsordnungen von 2012 in absehbarer Zeit ausser Kraft treten und Sie bis dahin Ihr Studium abschließen oder in die neue FPO 2021 wechseln müssen:

  • Bachelor Informatik: bis 30. September 2025
  • Bachelor Duales Studium Informatik: bis 31. März 2026
Der Master Informatik nach PO 2012 ist bereits am 31. März 2024 ausgelaufen!

Wechsel der Prüfungsordnung (von PO 2012 nach FPO 2021)

Studierende der alten PO 2012 können sich jeweils zum Semesterbeginn beim Studierendensekretariat in die Studiengänge nach FPO 2021 umschreiben lassen, wenn sie dies wünschen. Vorteilhaft kann der Wechsel sein, wenn Sie sich noch am Beginn Ihres Studiums befinden und/oder noch nicht viele Leistungspunkte erreicht haben.

Aufgrund der geänderten Struktur des Studiengangs sollten Sie auf jeden Fall vorher prüfen, inwieweit Ihre bereits erbrachten Leistungen einem Wechsel automatisch übernommen werden bzw. auf Antrag anerkannt werden können. Die Informationen dazu entnehmen Sie bitte den entsprechenden Anerkennungsanträgen für den Bachelor- und den Master-Studiengang, der beim Prüfungsamt eingereicht werden muß.

Einige wichtige formale Unterschiede der PO 2012 und FPO 2021 (ohne Gewähr einer Vollständigkeit!)

  • Die FPO 2021 erlaubt keine völlig freie Wahl der Vertiefung mehr, sondern nur noch vier fest vorgegebene Vertiefungsrichtungen. Die Notwendigkeit von Mentorengenehmigungen entfällt dabei.
    Im Bachelor-Studium muss die Vertiefungsrichtung spätestens mit der ersten Anmeldung einer Studien- oder Prüfungsleistung im Vertiefungsbereich gewählt werden. Die Wahl erfolgt über das Campusmanagement-System unisono, in der Regel nach dem dritten oder vierten Semester. Sie kann einmal auf Antrag geändert werden.
    Im Master-Studium muss die Vertiefungsrichtung bereits mit der Bewerbung / Einschreibung gewählt werden.
  • Die FPO 2021 erlaubt auch englischsprachige Pflichtveranstaltungen im Bachelor und im Master.
  • Für endgültig nichtbestehende Wahlmodule aus der Vertiefung sieht die FPO 2021 im Gegensatz zur PO 2012 gewisse Ausgleichsmöglichkeiten vor (maximal zweimal Wahl eines anderen Module; ggf. einmalig Wechsel der Vertiefungsrichtung; §10(4) FPO-B bzw. FPO-M).
  • Die Frist zum Rücktritt von Prüfungen aufgrund von Krankheit oder anderen zwingenden Gründen ist in der FPO 2021 drei Werktage nach der Prüfung (§18(3) der Rahmenprüfungsordnung). In der PO 2012 waren es fünf Werktage (§25(2) der Einheitlichen Regelungen).
  • Ein Freiversuch für eine Prüfung ist nach der FPO 2021 nicht mehr möglich, wenn die Prüfung bereits einmal regulär (wegen Nichtbestehens) wiederholt wurde (§10a der FPO-B bzw. FPO-M).
  • Die Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten beträgt in der FPO 2021 18 Wochen (Bachelor) bzw. 26 Wochen (Master), anstelle von 4 bzw. 6 Monaten in der PO 2012.
    Zur Abschlussarbeit gehört in der FPO 2021 zwingend ein Kolloquium (20 Min. Vortrag + Diskussion), dessen Ergebnis zu 25% in die Note mit einfließt.

Kontakt


Kontakt: Andrea Baule M. A.
Raum H-E 211
Adresse: Hölderlinstraße 3
57076 Siegen
Lageplan: Gebäude E
Telefon: 0271-740 3113
Fax: 0271-740 4112
Email: pruefungsamt-inf@uni-siegen.de
Öffnungszeiten:

dienstags von 14:00  - 16:00 Uhr, mittwochs von 09:00 - 11:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung.

 
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