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Häufige Fragen / Probleme

  • Wo finde ich Informationen zur Planung meines Studiums?

  • Wie wirkt sich Corona auf die Regelstudienzeit aus?

    • Für Studierende, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/2022 in Siegen eingeschrieben sind/waren, wird die Regelstudienzeit für jedes dieser Semester um jeweils ein Semester erhöht (§ 10 Absatz 1 der vom Land NRW erlassenen Corona-Epidemie-Hochschulverordnung).

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Zweifel an meinem Studium habe?

    • Es kann immer wieder Situationen im Verlauf eines Studiums geben, in denen Sie Zweifel an Ihrer Studienfortsetzung haben. Nutzen Sie in solchen Fällen bitte das Angebot unserer Zentralen Studienberatung mit der Möglichkeit zu Einzelgesprächen, Workshops und Infoveranstaltungen!

  • PDF-Formular öffnet sich nicht

    • Wenn Sie Probleme haben, die PDF-Formulare zu öffnen, probieren Sie es mit dem Programm "Master PDF Editor".

  • Welche Studienleistungen sind für eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG erforderlich?

    • Für die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG sind bis zum Ende des 4. Semester die Hälfte der erreichbaren Leistungspunkte (60 LP) erforderlich. Sollten einige Ihrer Prüfungen noch nicht bewertet worden sein oder andere spezielle Situationen vorliegen, sprechen Sie dies bitte im Prüfungsamt an.

  • Ich kann mich im unisono nicht anmelden!

    • Die Anmeldung im unisono ist nur während des Prüfungsanmeldezeitraums freigeschaltet.

    • Die Mentorengenehmigung wurde noch nicht abgegeben.

  • Ich habe mich nicht fristgerecht im unisono angemeldet!

    • Leider können wir bei einer verspäteten Anmeldung niemanden nachträglich anmelden. Wir brauchen zu einem bestimmten Zeitpunkt belastbare Zahlen für die Raumbuchungen. Würden wir eine Ausnahme machen, müssten wir im Rahmen der Gleichbehandlung alle Nachzügler zulassen. Das wiederum würde die Raumbuchungen obsolet machen und zu Chaos führen.

  • Können Sie nicht eine Ausnahme machen?

    • Die Prüfungsämter sind an die Regularien gebunden. In bestimmten Einzelfällen (Härtefällen) sind Ausnahmeregelungen möglich. Hierzu sind aber in jedem Fall schriftliche Anträge an den Prüfungsausschuss notwendig.

  • Das habe ich aber nicht gewusst!

    • Sie sind verpflichtet, sich über die Vorgaben der Prüfungsordnung sowie Ausführungsbestimmungen und insbesondere Termine und Fristen eigenständig und laufend zu informieren. Dies betrifft auch Ankündigungen, Aushänge etc. des Prüfungsamts auf unserer Homepage bzw. am Schwarzen Brett.

    • Leider ist Unwissenheit kein Grund für Ausnahmen.

 
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